Band 47: Eintrag vom  30. März 1844 (Nr. 80)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Remuneration für die Ertheilung des Religions-Unterrichtes an der Schule zu Weißenberg

Für die Ertheilung des Religionsunterrichtes an der gemeinschaftlichen Schule zu Weissenberg wurde dem Vicar Smeddink zu Büderich für das Jahr 1843 der auf die Gemeinde Neuss fallende Antheil an der gewöhnlichen Remuneration mit Zehn Thalern wie bisher aus der städtischen Casse zuerkannt. Der Stadtrath wiederholte jedoch die frühere Bemerkung, daß diese Bewilligung nur facultativ sei, und für die Zukunft eine dauernde Berechtigung nicht gewähre.

Actum ut supra