Band 50: Eintrag vom  7. Januar 1856 (Nr. 467)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ein Antrag von H. Meuter auf Erhöhung seiner Competenz für das Anzünden der städtischen Laternen wurde vom Gemeinderath nicht berücksichtigt, weil diese Vergütung contractlich feststehe, überdies auch angemessen erscheine.

actum ut supra