Der Communal-WegewärterHeinrichs bittet mittelst Gesuchs vom 14. des Monats um angemessene Erhöhung seiner Besoldung von 110 Thaler jährlichs und seiner KleidungsEntschädigung um 10 Thlr.
In Anbetracht der [Schreibfehler:gu(s)ten] Leistungen des p Heinrichs und namentlich bei Führung der ihm über- tragenen Aufsicht bei den Wegearbeiten wird dem p Heinrichs vom 1. Januar c ourant an, eine Gehalts- zulage von 10 Thlr und eine Kleider-Entschädigungs- Zulage von 5 Thlr zuerkannt.
actum ut supra