Der Vorsitzende theilt mit, daß bei der Liquidirung der Fuhrengestellungskosten die Verpflegungssätze für Mann und Pferde in Abzug zu bringen sind und erklärt sich die Versammlung mit der Berechnung von 10 Sgr für einen Knecht und 15 Sgr für ein Pferd pro Tag einverstanden.
a. u. s.