Band 50: Eintrag vom  26. Februar 1855 (Nr. 293)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Antrag des Communalsteuerdieners Sterk bewilligte Gemeinderath demselben an Entschädigung für verloren gegangene ExekutionsGebühren

[Nächste Seite] Gebühren bei zahlungsunfähigen Schuldnern im abgelaufenen Jahre einen Betrag von zehn Thalern aus städtischer Kasse.

actum ut supra