Band 52: Eintrag vom  19. Juli 1858 (Nr. 247)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die betreffende Commission referirte der Stadtverordneten-Versammlung über den gemachten Vorschlag, auf den Neuß-Bergheimer Communalwege im Vereine mit den übrigen Gemeinden eine Oberaufsicht einzuführen und einen gemeinschaftlichen Wege-Aufseher anzustellen respective die eingehenden Barriergelder in eine gemeinschaftliche Bau-Kasse fließen zu lassen. Dieselbe gibt zu dem Ende zunächst Anschluß über die bisher für die Unterhaltung des Weges gemachten Auslagen sowie über jene für die

[Nächste Seite] Unterhaltung des bereits mit erwähnten Einrichtungen versehenen Neuß-Gladbacher Communalweges.

Mit Rücksicht darauf, daß durch die Anstellung eines eigenen Aufsehers für den Neuß-Bergheimer Communalweg neue Kosten entstehen würden, zumal die Stadt bereits einen Wegeaufseher besitzt, der auch die bezügliche Strecke des gesamten Communalweges beaufsichtige, ferner daß die Einrichtung der gemeinschaftlichen Barriere-Kasse die Stadt dadurch benachtheiligt werden dürfte, wird die städtische Barriere, eine bessere ist als die neu zu erirchtende zweite Barriere, und daß weiterhin bei einer gemeinschaftlichen Kasse, die Stadt nicht mehr wie bisher mehrere ältere Leute zweckmäßig zu beschäftigen vermöchte, schlägt die Commission vor, auf die gemachte Proposition nicht einzugehen, dagegen gegen die Besitzerin des Gutes Eppinghoven wegen dem derselben obliegenden Unterhaltung der Wegestrecke von der Weingarzbrücke bis zur Gohrergrenze mit Ernst und nöthigenfalls gerichtlich vorzugehen.

Die Stadtverordneten-Versammlung schloß sich dem Antrage der Commission an, und erhob denselben zu ihrem Beschluß Stadtverordneter Frings behielt sich eventuell einen Antrag wegen der Oberaufsicht vor.

actum ut supra