Gemeinderath erklärte sich damit einverstanden, daß den Erben des am 20. des Monats verstorbenen beurlaubten Feldhüters Quadt die für letzteren ausgeworfene Entschädigung von 5 Thlr monatlich noch für die Monats April, Mai und Juni courant mit 15 Thlr ausbezahlt werde.
actum ut supra