Band 50: Eintrag vom  26. März 1855 (Nr. 315)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für Finanzwesen wurde beauftragt mit

[Nächste Seite] Rücksicht auf die bestehenden Bestimmungen die diesseitige Einquartirungs-Ordnung einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, und dem Gemeinderathe darüber zu referiren.

actum ut supra