Auf einen von der Schul-Commission befürworteten Antrag des früheren Präparanden nunmehrigen geprüften Lehrers P. W. Klein auf Erhöhung seines Gehaltes von 90 Thlr, beschließt Gemeinderath, demselben in Anbetracht, daß dieses Gehalt allerdings nicht auskömmlich erscheint, und nur für einen Präparanden berechnet ist vom 1. Juli des Jahres an eine Zulage von 30 Thlr [eingefügt: zu bewilligen]. Da dem Bittsteller aufgegeben worden, sich um eine anderweite Stelle zu bemühen, so sei demselben wiederholt zu eröffnen, daß er sich die anderweite Placirung angelegen sein zu lassen habe, indem die Gehalts-Erhöhung in der Unterstellung zuerkannt worden, daß er längstens im künftigen Jahre Herbst ausscheide.
actum ut supra