Nach Anhörung des Referats der Commission über die Pensionirung des Oberlehrers Richen an der Elementar-Mädchenschule beschloß Gemeinderath durch Majorität, dem gedachten Lehrer in Berücksichtigung seiner langjährigen bewährten Dienste und seines vorgerückten Alters, bei seinem Ausscheiden aus dem Lehramte ein jährliches Ruhegehalt von 200 Thl zu bewilligen.
actum ut supra
[Nächste Seite] In Folge erneuerter Anträge bewilligte Gemeinderath den nur mit einem Gehalte von 90 Thl angestellten beiden Unterlehrern Klein und Leuchten in Ansehung der anhaltenden Theuerung der Lebensmittel Jedem eine Untersützung von 10 Thlr.actum ut supra