Die Wittwe des verstorbenen Polizeidieners Krebs bittet in eienm Gesuch vom 3. Juni c., daß die Gemeinde, um sie vor gänzlicher Verarmung zu bewahren, ihr eine angemessene Unterstützung zu Theil werden lassen möge.
Gemeinderath überweist das Gesuch an die ArmenVerwaltung, um der Bittstellerin das den Umständen Angemessene als Unterstützung zukommen zu lassen.
actum ut supra