Band 50: Eintrag vom  28. April 1856 (Nr. 544)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Mittelst Antrags vom 19. des Monats sucht die Armen-Verwaltung wiederholt die Genehmigung zur Aufnahme der Wittwe Baakes in's Bürgerhospital nach, indem sie zugleich anführt, daß allerdings der Schwiegersohn dieser Wittwe TagelöhnerMolls die Verpflichtung zu deren lebenslänglichen Verpflegung übernommen habe, daß derselbe indessen selbst dürftig und die gedachte Wittwe bei ihm einer unangemessene Behandlung preis gegeben sei, der p. Molls lebe vom Taglohn, habe eine Frau und drei Kinder zu ernähren, und sein ganzes Vermögen bestehe in einem Häuschen von höchstens 200 Thlr Werth, auf welchem eine Hypothekenschuld von 100 Thlr hafte.

Gemeinderath genehmigte, daß die Wittwe Baakes, welche provisorisch ins Hospital aufgenommen worden, einstweilen darin verbleibe, mit der Maßgabe jedoch, daß die Armen-Verwaltung binnen vier Wochen näher prüfe, ob die Verpflegung dieser Wittwe nicht dennoch ihrem contractlich dazu verpflichteten Schwiegersohne überlassen werden könne.

actum ut supra