Eine Mittheilung des hiesigen Postamtes wir vorgelegt, worauf gewünscht wird, daß behufs Einrichtung der Gasbeleuchtung im Postlokale, die Stadt als Eigenthümerin des Gebäudes, die Kosten der Röhrenleitung übernehmen möge. Die Stadtverordneten-Versammlung bemerkte hierauf, daß eine solche Einrichtung zunächst im Intersse des Pächters nämlich des Königl. Postamtes liege, und dieselbe daher auch auf Kosten des letzten auszuführen sein dürfte. In diesem Falle sei die Stadt jedoch bereit, den bei Auflösung des Pachtverhältnisses alsdann noch vorhandenen Werth der Gaseinrichtung
[Nächste Seite] dem Postamte zu vergüten. Auch sei die Stadt nicht abgeneigt, diese Einrichtung auf ihre Kosten ausführen zu lassen, wenn ihr die Kosten, wie dies üblich, während der Dauer des Pachtverhältnisses mit zehn Prozent verzinst werden.Actum ut supra