Band 52: Eintrag vom  26. April 1858 (Nr. 233)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Antrag des entlassenen Gymnasial-Oberlehrer W. Blumberger auf Befürwortung seiner Wiedereinstellung.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die Königliche Regierung in der Sache der Stadt Neuß gegen den entlassenen Gymnasial-Oberlehrer Blumberger wegen Zahlung der lebenslänglichen Unterstützung an denselben, den CompetenzConflict erhoben habe, und daß wenig Ausicht vorhanden sein dürfte, daß solcher in der weitere Verhandlung werde verworfen werden. Nachdem der q. Blumberger bei der Stadt eingekommen sei, daß dieselbe sich für ihn verwenden respective seinen Antrag auf Wiedereinstellung befürworten wolle, damit er auf diese Weise gewissermassen rehabilitirt und die Stadt, welche ohnehin für Schulzwecke Opfer bringe, der Unterstützungszahlung enthoben werde, halte er eine derartige Befürwortung um so mehr für angemessen, als der q BlumbergerBlum- Blumbergerberg während einer langen Reihe von Jahren sich als einen tüchtigen Lehrer bewährt habe.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit dem Vorschlage einverstanden.

actum ut supra