Band 56: Eintrag vom  3. Juni 1872 (Nr. 517)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1/ Bau von Ulmer vor dem Oberthore.

Nach Kenntnißnahme von mehreren Schreiben verschiedener Feuer-VersicherungsAssekuranzen findet über die schwebenden Verhandlungen mit der Firma Nathan Ulmer wegen der Abtretung eines städtischen Grundstücks vor dem Oberthore eine weitere Berathung statt und werden schließlich die Bedingungen wie folgt modifizirt und festgestellt: 1/ das abzutretende Grundstück wird in einer Breite von 46 Fuß an die

[Nächste Seite] Straße bestimmt, so daß zwischen der Grenze und Linden 51 Fuß Zwischenraum verbleiben;

2/ der Kaufpreis beträgt 20 Thaler pro Ruthe;

3/ die Firma N. Ulmer verpflichtet sich und zwar für sich und ihre Rechtsnachfolger auf dem Terrain der abgebrannten Fabrik in der Spulgasse weder eine Kunstwollfabrik noch Baumwollspinnerei anzulegen;

4/ auf dem zu erwerbenden Terrain vor dem Oberthore darf nur ein Schuppen oder Lagerhaus von Steinen und Eisen und mit Ausschluß jeden andern Baumaterials gebaut werden; die Bedachung darf ebenfalls nur aus Eisen bestehen und zwar mit Ausschluß der Ziegelpfannen und jeder Oeffnung im Dache; dieselbe muß bis dicht an die Grenzmauer gehen. Die Erbauung eines Wohnhauses unter denselben Bedingungen wird gestattet; dasselbe darf jedoch nach der Mühle zu keine Oeffnungen, Fenster gp? enthalten und muß nach dieser Seite hin mit einer 3 Fuß über dem Dache gehenden Brandmauer versehen sein;

Löschung dreier Worte genehmigt [gez.] C Thywissen [gez.] W Linden [gez.] H Rosellen [gez.] Ridder

5/ An der nördlichen Seite des Grundstücks zwischen dem zu acquirirenden Terrain und dem der Stadt verbleibenden Grundstücke ist eine acht Fuß hohe Mauer zu errichten und in gutem Zustande zu erhalten;

6/ Binnen einem Jahre hat die Firma Ulmer durch Anlegung von Klärbassins dafür zu sorgen, daß das aus der Fabrik abzulassende Wasser möglichst abgeklärt in die Erft fließt.

7/ Das Pflaster vor dem rechtsseitigen Etablissement vor dem Oberthor ist binnen kürzester Frist derart zu erhöhen, daß das Wasser ungestört in den Erftabzugsgraben abfließen kann;

8) Die Firma Ulmer verpflichtet sich sodann noch in dem linksseitigen Etablissement vor dem Oberthore binnen 6 Monaten eine mit der Dampfmaschine in Verbindung stehende Pumpe zur Benutzung bei Feuer-Ausbruch anzulegen.

Unter diesen Bedingungen wird das städtische Grundstück vor dem Oberthore käuflich abgetreten und der Vorsitzende zur Abschließung des Kaufactes autorisirt.

a. u. s.

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