In Modifikation der Beschlüsse vom 19. vorigen Monats und 4. dieses Monats erklärt sich die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, daß äußersten Falls die EisenbahnErftbrücke vor dem Rheinthore auf vierzig Fuß lichte Breite, parallel in der Mitte des Stromes genommen, und auf dreiunddreißig Fuß lichte Höhe vom Nullpunkte des Neußer Pegels ab, und daß der nebenan auszuführende Viaduct auf zwanzig Fuß lichte Weite und fünfzehn Fuß lichte Höhe angelegt werde. Die Versammlung ersucht den Bürgermeister, bei der Namens der Stadt abzugebenden Erklärung, bei der Brücke sowohl als bei dem Viaducte wo möglich eine größere Weite zu erzielen.
actum ut supra