Die Stadtverordneten-Versammlung, welcher die auf Grund der Beschlußnahme vom 27. Merz courant gepflogenen Verhandlungen über die Ausführung der Eisenbahn-Erftbrücke vor dem Rheinthore vorgelegt worden, glaubte zur Sache den Antrag erneuern zu müssen, daß die linke Durchfahrt unter den früher angegebenen Bedingungen und Vorbehalten von 20 auf 10 Fuß Breite vermindert werde.
Um zu sichern, daß der rechtseitige Landpfeiler so ausgeführt werde, daß zwischen diesem Landpfeiler und dem rechtseitigen Strompfeiler eine zweite Wasserstraße hergestellt werden könne, autorisirt die Versammlung den Bürgermeister, nöthigenfalls einen städtischen Kostenbeitrag bis zu 500 Thlr. zu bewilligen.
actum ut supra