In heutiger Sitzung referirte Herr Stadtverordneter Rappenhoener über die von demselben im Auftrage der Stadt mit dem Herrn Rheinschifffahrts-Inspector Butzke in Coblenz genommene Rücksprache wegen der Dimensionen, nach welchen die vor dem Rheinthore anzulegende Eisenbahnbrücke in ihrer lichten Breite und in ihrer lichten Höhe auszuführen sein dürfte.
Mit Rücksicht auf die von dem p Rappenhoener auf Grund jener Rücksprache gegebenen näheren Erläuterungen, beschließt die Versammlung, den Herrn Bürgermeister zu autorisiren, die durch Beschluß vom 29. vorigen Monats beanspruchte lichte Höhe von 36 Fuß nöthigenfalls auf 34 Fuß Namens der Stadt einzuräumen, wogegen an der lichten Breite von 40 Fuß festzuhalten sei.
actum ut supra