Band 55: Eintrag vom  27. März 1869 (Nr. 569)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Eisenbahn-Erftbrücke.

Die bezügliche stadträthliche Commission, welche von den Detailplänen der Eisenbahnbrücke über die Erft vor dem Rheinthore Einsicht genommen hat, referirt, daß nach diesen Plänen zu urtheilen, es in der Absicht der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft liege, an den beiden Erftufern und zwar nicht nur an der Stelle, wo die Brücke gebaut werde, sondern auf eine ziemliche Strecke oberhalb und unterhalb der Baustelle, Einschüttungen in den Erftcanal vorzunehmen. Durch diese Arbeiten werde eine vollständige Einengung des Erftcanals und damit eine bedeutende Erschwerung des Schifffahrts-Verkehrs herbeigeführt, so daß oberhalb und unterhalb der Brücke Schiffe gar nicht mehr anlanden könnten, was um so mehr zu bedauern wäre, als das unmittelbar an der Brücke gelegene Ufer wegen seiner niedrigen Lage sich am zweckmäßigsten zum Ausladen eigne. Bei den früheren Verhandlungen im Jahre 1867, sei von einer Einschüttung in den Erftcanal nicht entfernt Rede gewesen. Gegenüber dem großen Interesse, welches die Stadt daran habe, daß das Querprofil der Erft nicht eingeengt werde, glaubt die Commission hiernach der Stadtverordneten-Versammlung vorschlagen zu müssen, bei der Königl. Regierung den Antrag zu stellen, daß der Eisenbahn-Gesellschaft aufgegeben werde, die Eisenbahn-Erftbrücke so einzurichten, daß Einschüttungen in die Erft nicht erforderlich sind. Sollte aber an dem linkseitigen Ufer eine Einschüttung in keiner Weise zu umgehen sein, so werde ferner der Vorschlag gemacht, auf die früher vorbehaltene und stipulirte Durchfahrt von 20 Fuß Breite an diesem Ufer zu verzichten, und nur eine solche von 10 Fuß zu beanspruchen, unter der Bedingung jedoch, daß die Entfernung zwischen dem linkseitigen Landpfeiler und dem zunächst gelegenen Strompfeiler dieselbe bleibe, wie sie gegenwärtig projectirt sei, so wie daß der rechtseitige Landpfeiler bei der Ausführung so fundamentirt werde, daß die Stadt dadurch in die Lage versetzt werde, später zwischen diesem rechtseitigen Landpfeiler und dem zunächst gelegenen Strompfeiler, eine zweite Wasserstraße herstellen zu können.

Die Stadverordneten-Versammlung erhob beide Vorschläge zu ihrem Beschlusse unter dem gleichzeitigen weiteren Antrage

[Nächste Seite] daß über die von der Eisenbahn-Gesellschaft projectirten Anlagen und etwaigen Veränderungen an der Erft oberhalb und unterhalb der Brücke, zur besseren Anschauung der Sache, an Ort und Stelle eine Absteckung vorgenommen und diese durch einen technischen Beamten der Eisenbahn-Gesellschaft, der betreffenden stadträthlichen Commission erläutert werde.

actum ut supra