Stadtverordneten - Versammlung die Vermietung:
a) des Lagerhauses Mühlenstraße 4an Karl Kurz in Neuss zum monatlichen Mietpreise von 60 R. M,
b) des Verkaufshäuschens Ecke Krefelder- und Bahnstraßean Frau Dr. I. Dahmen in Neuss zum monatlichen Mietpreise von 77,70 R. M,
c) des Verkaufshäuschens Ecke Further- und Zufuhrstraße einschl. Mobilar an Mathias Dorrenbach in Neuss zum monatlichen Mietpreise von 61 R. M.
Außerdem ermächtigt Versammlung die Verwaltung, das Ladenlokal im städtischen Hause Krämerstraße 3 (früher Zell) und das Ladenlokal nebst Wohnung im städtischen Hause Zollstraße 12 (früher Steuermann) bestmöglichst zu vermieten.
[Nächste Seite]Sodann beschließt Versammlung, an die Neußer Kies- und Sandbaggerei Heinrich Junker die Lagerplätze
a) am städtischen Lagerhause in der Größe von 1477 qm und
b) an der Erftbrücke in der Größe von 1260 qm bis 30. Juni 1931 unter den bisherigen Bedingungen zu vermieten.
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