Der Vorsitzende theilt mit, daß er durch Verfügung der königlichen Regierung vom 4. d. Monats aufgefordert sei, zu berichten, welche Einrichtungen getroffen werden sollten, um die durch die Anlage der Erfteisenbahnbrücke gestörte Benutzung des Freihafens wieder herzustellen respective zu erleichtern. Die Versammlung beschließt, vorläufig in der qu. Angelegenheit noch keine Entscheidung zu treffen, bis daß die Genehmigung des Projects der Erfterweiterung und der Zweigbahn vorliegen.