Ein Schreiben des Scheibenschützen-Vorstandes wird vorgelegt, worin derselbe in Beziehung auf die Verhandlungen wegen Verlegung der Scheibenbahn sich damit einverstanden erklärt, daß die Bahn nach den Militair- Schießständen verlegt werde eventuell, daß die Stadt eine neue Bahn neben diesen Schießständen errichten lasse.
Die Versammlung äußerte sich dahin, daß bei den MilitairBehörde zunächst anzufragen sei, ob die kleine Militair-Schießbahn von der hiesigen Scheibenschützen-Gesellschaft mitbenutzt werden könne, respective ob es der Stadt eventuell gestattet werde, bei den Militair-Schießständen eine neue Bahn für die ScheibenschützenGesellschaft anlegen zu lassen.
actum ut supra