Nach Discutirung der Sache, erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich geneigt, die Nebenbahn im Nordcanal vom Fiscus auf so lange zur Benutzung für die Scheibenschützen-Gesellschaft mit jährlich 2 Thlr. anzupachten als diese Benutzung gestattet wird, ohne jedoch dieserhalb Rechts-Ansprüche Seitens der genannten Schützen-Gesellschaft anzuerkennen. Die Versammlung beschließt weiterhin, die Gesellschaft aufzufordern, ihre Wünsche in Beziehung auf die Einrichtung einer städtischen Scheibenbahn im Nordcanal schriftlich vorzubringen.
actum ut supra
Typ | Gewässer |
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Erwähnt in |
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Typ | Gebäude |
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