Vorsitzender bringt ein Rescript der Königlichen Regierung zu Düsseldorf zur Kenntniß der Versammlung, gemäß welchem dieselbe Anstand nimmt, der Scheibenschützen-Gesellschaft hierselbst einen der beiden Schießstände im Nordcanal-Gebiet einzuräumen, da ein Verkauf des ganzen Nordcanals in Aussicht
[Nächste Seite] genommen sei und derartige Benutzung durch eine Bürgerschützen-Gesellschaft mit Rücksicht auf die hieraus entstehenden Gefahren für die Nachbarschaft bedenklich erscheine, Gefahren, gegen welche auch durch die beabsichtigten Sicherheitsvorkehrungen keine genügende Garantie geboten werden.actum ut supra
Typ | Gebäude |
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Typ | Gewässer |
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