Band 55: Eintrag vom  16. November 1868 (Nr. 471)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Schießstände für die Scheibenschützen-Gesellschaft.

Vorsitzender bringt ein Rescript der Königlichen Regierung zu Düsseldorf zur Kenntniß der Versammlung, gemäß welchem dieselbe Anstand nimmt, der Scheibenschützen-Gesellschaft hierselbst einen der beiden Schießstände im Nordcanal-Gebiet einzuräumen, da ein Verkauf des ganzen Nordcanals in Aussicht

[Nächste Seite] genommen sei und derartige Benutzung durch eine Bürgerschützen-Gesellschaft mit Rücksicht auf die hieraus entstehenden Gefahren für die Nachbarschaft bedenklich erscheine, Gefahren, gegen welche auch durch die beabsichtigten Sicherheitsvorkehrungen keine genügende Garantie geboten werden.

actum ut supra