Band 55: Eintrag vom  8. Juni 1868 (Nr. 323)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Verlegung der Scheibenbahn.

Die hierauf bezüglichen Verhandlungen, wornach Seitens der Königlichen Regierung gegen die Mitbenutzung der Militair-Schießstände durch die Scheibenschützen-Gesellschaft bei Zahlung eines Pachtzinses, nichts zu erinnern gefunden wird, werden der Commission für Bauwesen zu dem Zwecke überwiesen, damit dieselbe wegen etwaiger Sicherheitsmaßregeln Vorschläge mache.

actum ut supra