Der Versammlung wird angetragen, wie durch Beschluß vom 9. Januar dieses Jahres der Wunsch ausgesprochen worden, daß das Wasserthor in dem zu schüttenden Leitdeiche auf der Communalstraße nach dem Rhein so eingerichtet werden möge, daß in demselben eine Durchfahrt von 18 Fuß lichter Weite oder aber, falls hierauf nicht eingegangen werden könnte, zwei Durchfahrten von je 14 Fuß lichter Weite angebracht werden. Es sei darauf von der Königlichen Regierung ein Einverständnisse mit der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft beschlossen worden, daß das Wasserthor auf 16 Fuß Weite angelegt werde. Diese Weite habe Königliche Regierung nach einer Verfügung vom 18. des Monats auf 12 Fuß verringert.
Da die Stadtverordneten-Versammlung bei einer so geringen Weite die Communikation benachtheiligt erachtet, so beschließt dieselbe, gegen diese letztere Festsetzung bei dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerk und öffentliche
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