Band 55: Eintrag vom  17. August 1868 (Nr. 392)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Benutzung des Cantonnal-Arresthauses durch den Militair-Fiskus.

In Folge einer Anfrage der landräthlichen Behörde, erklärt die Stadtverordneten-Versammlung, daß ihrerseits nichts dagegen zu erinnern sei, daß dem hiesigen Königl. Bezirks-Commando zur Abbüßung von Arreststrafen

[Nächste Seite] verurtheilter Landwehrmänner eine Zelle im hiesigen KantonnalArresthause gegen Zahlung des üblichen Servises zu überlassen werde.

actum ut supra