In Folge einer Anfrage der landräthlichen Behörde, erklärt die Stadtverordneten-Versammlung, daß ihrerseits nichts dagegen zu erinnern sei, daß dem hiesigen Königl. Bezirks-Commando zur Abbüßung von Arreststrafen
[Nächste Seite] verurtheilter Landwehrmänner eine Zelle im hiesigen KantonnalArresthause gegen Zahlung des üblichen Servises zu überlassen werde.actum ut supra