Wurde beschloßen daß der Park Dienst durch Entreprise fort hin betrieben und der dafür zu entrichtende Preiß nach dem Fuße der direkten Steuren aufgebracht werden soll.
Nachdem das auf den bisherigen Park Dienst Bezug habende, unterm 22. dieses von dem Herrn Kreis Director an den Herrn Cantons Commissair gerichtete RundSchreiben dem versammelten Stadt Rath mitgetheilt, und ihm besonders folgende Frage zur Erwägung vorgelegt wurde;
Ob derselbe es seinem Interesse angemessener halte, fortan von allem Vorspann verschont zu bleiben welcher dagegen von einem oder mehreren Entrepreneurs gestellt, und der dafür zu entrichtende Preis von allen Gemeinden des Departements entweder nach dem Fuße der direkter Steuren oder in Gemäßheit Beschlußes vom 12. April 1814 nach dem Billet Fuß aufgebracht werden solle,
[Nächste Seite]So ware derselbe In Erwägung, daß bei dem wirklichen Zustand des Park Dienstes der Last einzig demjenigen zufällt, welcher Pferde hält, hingegen aber durch eine Entreprise vom Allgemeinen abgetragen, und daher Einzelnen weniger fühlbar wird, einstimmig der Meinung am Vortheilhaftigsten zu seyn, daß der Park Dienst forthin durch Entreprise betrieben und der dafür zu entrichtende Preis nach dem Fuß der direkten Steure aufgebracht werden.
Worüber Gegenwärtiges abgefaßt, und auf dem Original unterzeichnet worden. Neuß, Tag Monath und Jahr wie oben.
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