Dem Gemeinderath wird Kenntniß von der Verhandlung gegeben, welche bei der am 25. d. Mts. Statt gehabten Bera- thung von Deputirten aus den verschiedenen Gemeinden des Friedensgerichts Bezirks Neuss über den auszuführenden Neubau des hiesigen Cantonnal-Arresthauses aufgenommen worden.
Ueber die danach gefaßten Beschlüsse wurde vom Ge- meinderathe Berathung gepflogen, deren Resultat Folgendes war: 1. der Gemeinderath findet unter Vorbehalt der nähern Bestimmung über das Bau-Terrain gegen die beiden Baupläne Nichts zu erinnern; 2. derselbe hält den Bauplatz in der Nähe der evangelischen Schule, dieser Schule wegen, nicht zweckmässig, und erklärt sich ferner damit einverstanden, daß die Gemeinde Neuss gegen Erhaltung des Grund und Bodens des alten baufälligen Arresthauses nebst Zubehör unentgeldlich einen andern geeigneten Bauplatz hergebe; 3. derselbe gibt ebenmässig sein Einverständniß dazu, daß das bisherige baufällige Arresthaus für gemeinschaftliche Rechnung auf den Abbruch verkauft werde, und der Kaufpreis in die gemeinschaftliche Bau-Cassa fliesse.[Nächste Seite]4. Gemeinderath behält sich die Bestimmung des neuen Bau- Terrains bis dahin vor, daß die auswärtigen Gemeinden über vorstehende Punkte gleichfalls Erklärung abgegeben haben.
A. u. s.