Band 55: Eintrag vom  1. März 1869 (Nr. 544)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Pumpen-Angelegenheit.

Nachdem durch Rescript Königlicher Regierung entschieden worden, daß die Einziehung der Kosten der Unterhaltung von den hiesigen Nachbarschafts-Pumpen auf exekutivischem Wege von den Interessenten unzuläßig sei, genehmigt die Versammlung, daß ca. 20 Thlr. Kosten der Unterhaltung der Nachbarschafts-Pumpe auf der Rheinstraße, welche nicht eingezogen werden können, ausnahmsweise auf die Stadt-Kasse übernommen werden.

actum ut supra