Band 55: Eintrag vom  1. März 1869 (Nr. 543)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Aichamtssache.

Der Eichmeister Fz. Nix beantragt, daß demselben für die Wahrnehmung seiner Stelle in der Folge die vollen Gebühren zuerkannt werden mögen, indem nach dem zwischen ihm

[Nächste Seite] und der Stadt bestehenden Vertrage ihm die ganze Einnahme nur bis zu 150 Thalern verbleibe, von der Mehr-Einnahme aber ein Theil an die Stadt falle.

In Anbetracht, daß der p Nix alle mit dem Aichamte verbundenen Kosten inclusive Stellung des Locals zu tragen hat, die Gebühren auch in der Regel den Betrag von 150 Thlr. nicht erreichen, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, dem gestellten Antrage zu entsprechen.

actum ut supra