Auf den Vortrag des Bürgermeisters erklärt die Stadtverordneten Versammlung ihre Zustimmung dazu, daß dem Religionslehrer Dr. Rheinstadter zu der früher votirten Entschädigung von 75 Thlr. für die Entbehrung seiner Dienstwohnung auch eine besondre Zulage von 50 Thlr. aus Mitteln der Gymnasial-Kasse, gezahlt werde, solange die Nothwendigkeit vorliegt, die Unterprima respective Obersecunda in zwei Coetus einzutheilen.
a.u.s.