Auf den Vortrag des Vorsitzenden wurde der unterm 13. curant gefaßte Beschluß dahin modifizirt, daß dem Religionslehrer Dr. Rheinstädter die beschlossene Entschädigung für Abtretung seiner Wohnung und zwar 75 Thaler aus städtischer Mitteln und 50 Thalern aus Mittel der Gymnasial-Kasse für drei feste Jahre 1870, 1871 bis October 1872 mit der ausdrücklichen Bedingung (oberhalb eingefügt) bewilligt werde, daß wenn derselben früher die hiesige Anstalt verlassen sollte, dieser Beschluß für dessen Nachfolger nicht maßgebend sein soll, vielmehr behält die Versammlung sich alsdann weitere Beschlußfassung vor.
a.u.s.