Es wird vorgetragen, daß das Gymnasial-Consortium beschlossen habe, aus den Überschüssen des laufenden Jahres, dem Director Dr. Menn eine Remuneration von 100 Thalern und dem Religions- lehrer Dr. Rheinstädter und dem Oberlehrer Gnossek eine Remuneration von je 50 Thlr. zu bewilligen, wozu die Einverständniß-Erklärung der Stadtverordneten-Versammlung nachgesucht werde.
Mit Bewilligung der Remuneration an den Oberlehrer Gnossek war die Versammlung in Anbetracht der mißlichen Lage desselben einverstanden, nicht aber mit der Zuerkennung einer Remuneration an den Director Dr. Menn und an den Religionslehrer Dr. Rheinstädter.
Bei dieser Gelegenheit ertheilte die Versammlung ihre nachträgliche Genehmigung zu der bewilligten Remuneration von 40 Thlr. an den Zeichenlehrer Küpers bei seinem 25 jährigen Dienst-Jubiläum, zu der gezahlten Remuneration von 25 Thlr. an den Pförtner Butzon für vermehrte Dienstleistungen und zu der geleisteten Remuneration von 50 Thlr. an den Schulamts-Candidaten Holler für Leitung der gymnastischen Freiübungen.
actum ut supra
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