Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich auf den Antrag des Gymnasial-Curatoriums damit einverstanden, daß gegen eine Entschädigung von 40 Thlr.[korrigiert: "ein" in "das"] größere Zimmer der Wohnung des Religionslehrers Dr. Rheinstädter für den Real-Unterricht auf ein Jahr in Benutzung genommen werde, vorausgesetzt jedoch, daß sonstige Räumlichkeiten beim Gymnasium nicht disponibel sind.
actum ut supra
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Typ | Gebäude |
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