Band 55: Eintrag vom  7. August 1867 (Nr. 74)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Viehweide von Hiesigen und den Viehmarkt Besuchenden.

Die Versammlung beschließt, den hiesigen Bewohnern das Austreiben der Kühe gegen einen Thaler Weidgeld, den auswärtigen Viehhändlern, welche die hiesigen Weidviehmärkte besuchen, dagegen die Benutzung des städtischen Wiese in diesem Jahre, unentgeldlich zu gestatten.

actum ut supra