Der Vorsteher des Alexianerklosters theilt eine Verfügung des erzbischöflichen General-Vikariats mit, wonach die Alexianerbrüder nicht mehr für verpflichtet erachtet werden, den Beerdigungen beizuwohnen, und ferner, daß hierauf fußend die Alexianerbrüder den Begräbnisdienst nur noch bis zum Schlusse dieses Jahres ausführen werden. Die Vorlagen werden der Armen-Kommission zur Vorprüfung überwiesen.
a. u. s.