Der Stadtverordneten-Versammlung wird vorgetragen, daß die die hiesigen Viehmärkte besuchenden Viehhändler sich bereit erklärt haben, auch nach Aufhörung der eigentlichen Weidviehmärkte mit Vieh hierher zum Markte zu kommen, wenn die Stadt dafür sorgen wollte, daß das unverkauft bleibende Vieh, welches zur Winterzeit nicht mehr auf der Wiese gehalten werden könne, in einem zu erbauenden Stalle jedesmal bis zum nächsten Markte untergebracht werden könne, für dessen Benutzung dann eine angemessene Gebühr entrichtet werde.
Da die Fortsetzung der Viehmärkte für die Stadt von großter Wichtigkeit ist, so ist die Stadt ihrerseits gern bereit, die hierzu nöthigen Vorkehrungen zu treffen, in soweit solche keine unverhältnißmäßigen Opfer erfordern möchten. Die Versammlung beauftragt demnach die betreffende Commission, die Sache mit Rücksicht auf den vorliegenden Kostenanschlag über die Errichtung eines Stalles auf dem Walle zwischen den Nieder- und Rheinthore, nochmal gründlich zu prüfen, nach Befund derselben eine Abtheilung des Stalles ausführen zu lassen und eventuell mit der weiteren Ausführung vorzugehen.
actum ut supra
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