Band 52: Eintrag vom  21. November 1859 (Nr. 519 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Abgabe der Scheibenschützen-Gesellschaft.

In Anbetracht, daß die Scheibenschützen-Gesellschaft die Scheibenbahn und das Schützenhaus wegen der vor sich gegangenen baulichen Einrichtungen q im laufenden Jahre nicht hat benutzen können, beschließt die Versammlung, der genannten Gesellschaft die von derselben pro 1859 zu zahlende Abgabe von 36 Thlr zu erlassen.

actum ut supra