Die Stadtverordneten-Versammlung wird eine Verhandlung der Stadtbau-Commission vorgelegt, wornach dieselbe für die westliche Seite der Zollstraße eine Veränderung der Alignementslinie dahin in Vorschlag bringt, daß die gegenwärtige
[Nächste Seite]Linie der Häuser B 103, 104 und 107 von Lynen,Wierz und Frei beibebehalten werde und die neue Linie für die Häuser B 105 und 106 von Linden und Brings in die jetzige Linie der genannten Häuser einrücke, und daß an dem Eckhause von Prinz B 109 die Ecke wegfalle.
In Anbetracht, daß die Einhaltung des Alignements nach dem Stadtbauplane [eingefügt: die Zollstraße] sehr verengen und bei dem Verkehr der Zollstraße jedenfalls Inconvenienzen mit sich bringen würde, schließt die Stadtverordneten-Versammlung sich der Ansicht der Stadtbau-Commission an und beschließt, bei vorzunehmender Abänderung des Stadtbauplanes gleichzeitig die Modifikation der westlichen Baulinie der Zollstraße in Antrage zu bringen.
actum ut supra