Auf Vortrag des Bürgermeisters erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß dem nunmehr definitiv angestellten Gymnasiallehrer Voss die Pensionsberechtigung von seiner ersten provisorischen Anstellung hierselbst, dem neu eingetretenen Lehrer Stein von seiner ersten Anstellung in Düren1. Januar 1866 an und den neu berufenen Oberlehrer Dr. Worbs von seiner ersten Anstellung 1. October 1858 an, die Pensionsberechtigung zugesichert werde.
actum ut supra