Band 56: Eintrag vom  1. Mai 1871 (Nr. 146)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9/ Anstellung eines 4ten Polizeidieners

Auf den Antrag des Vorsitzenden um Anstellung eines vierten Polizei-

[Nächste Seite] dieners genehmigt die Versammlung aus den vorgetragenen Gründen diese Stelle mit einem Gehalt von hundert achtzig Thalern, dreißig Thlrn Kleidergelder und dreißig Thlrn. Miethentschädigung.

a. u. s.