Band 56: Eintrag vom  05. Juni 1871 (Nr. 174 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Marktordnung

Mit Rücksicht auf die neue Gewerbegesetzgebung vom 21. Juni 1869 ist die hier bestehende Marktordnung für den Gemüse- und Victualien- Markt nicht mehr zutreffend und beschließt die Versammlung mit Bezugnahme auf § 66 l.s. außer den darin genannten Gegenständen noch Porzellan, Steingut, irdene und hölzerne Waaren zur Frequentirung des Wochenmarktes zuzulassen. - Der Vorsitzende wird demnach zur Aenderung der Marktordnung vom 5. September 1842 dem allegirten Gesetze entsprechend autorisirt.

a. u. s.