Band 56: Eintrag vom  5. Juni 1871 (Nr. 174)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Marktordnung

Mit Rücksicht auf die neue Gewerbegesetzgebung vom 21. Juni 1869 ist die hier bestehende Marktordnung für den Gemüse- und VictualienMarkt nicht mehr zutreffend und beschließt die Versammlung mit Bezugnahme auf § 66 l.s. außer den darin genannten Gegenständen noch Porzellan, Steingut, irdene und hölzerne Waaren zur Frequentirung des Wochenmarktes zuzulassen. - Der Vorsitzende wird demnach zur Aenderung der Marktordnung vom 5. September 1842 dem allegirten Gesetze entsprechend autorisirt.

a. u. s.