Mit Bezugnahme auf den Beschluß vom 19. Mai curant erörtert der Vorsitzende nochmals seine Gründe zur Refundirung der nach dem allegirten Beschlusse aus dem Substanz-Vermögen der Gemeinde zu entnehmenden Kriegskosten und hob namentlich die freiwillig gemachten Ausgaben für Lazarethzwecke hervor, welche keinenfalls der Refundirung entgehen könnten. - Auch würde selbst bei Ansetzung einer angemessenen Refundationssumme mit Sicherheit die Ermäßigung der Communalsteuer pro 1872 um 5 % auf die Grundsteuer und 13 % auf die Klassensteuer in Aussicht zu nehmen, daher ohne Steuerdruck eine allmählige Refundirung zu ermöglichen sein. Der erste Beigeordnete Ibels stellte dem, bei den in der Sitzung vom 19. Mai schon angeführten Thatsachen entgegen, daß hier kein Unterschied zwischen freiwilligen und nothwendigen Ausgaben gemacht werden könne, alle seien vielmehr dem Vaterlande schuldige Opfer gewesen, die durch den uns schmählich und plötzlich aufgedrungenen Krieg nothwendig waren. Eine schon jetzt in Aussicht gestellte Ermäßigung der Communalsteuer sei aber zu gewagt, durch dieselbe werde auch schwerlich der frühere Satz der Communalsteuer, nachdem solche dieses Jahr um 23 % erhöht worden, wieder erreicht werden. - Hiernach und mit Bezugnahme auf die ausführlichere Motivirung in der vorigen Sitzung beantrage er die Aufrechthaltung des Beschlusses vom 19. Mai curant Die Versammlung trat diesem Antrage wieder bei und erhob ihn zum Beschlusse.
a. u. s.
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