Auf die Anfrage des Bürgermeisters wegen der rentbaren Anlegung der jetzt eingegangenen größeren Summe an Substanzgeldern beschließt die Versammlung möglichst den Ankauf von Prioritäts-Obligationen oder sonstiger Cours habenden Papiere und überträgt den Ankauf dem Vorsitzenden nach bestem Ermessen.
a. u. s.