Nachdem die Stadt durch gerichtliche Sommation der Freifrau von Eppinghoven angegangen worden ist die Abgränzung des Neuss-Bergheimer Weges, soweit derselbe über das Gut Eppinghoven führt gemeinschaftlich durch Einsteinung vorzunehmen beschließt die Versammlung auf das Ansuchen einzugehen, wenn
[Nächste Seite] von der Antragstellerin die contractliche Breite des Weges incl. der Graben auf 30 Fuß zugegeben wird; event. ist aber nach vorheriger Einholung eines Gutachtens des städtischen Anwaltes der Prozeßweg gegen die jetzige Eigenthümerin des Guttes Eppinghoven zu beschreiten.a. u. s.
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Typ | Straße |
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Typ | Gebäude |
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