Band 56: Eintrag vom  29. April 1872 (Nr. 473 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1/ Verkauf des Hoffmanns'schen Gartens vor dem Hammthor

Es wird eine nach dem Gutachten der Bau- und Eigenthums-Commission von dem

[Nächste Seite] GeometerRappenhöner angefertigte Situationszeichnung des Hoffmanns'schen Gartens vor dem Hammthore vorgelegt, und die Eintheilung in 5 Parzellen genehmigt. - Zum Verkaufe werden alsdann folgende Bedingungen stipulirt: Der Verkauf geschieht zuerst im Einzeln und alsdann im Ganzen und wird dem Meistgebote, vorbehaltlich der Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung ertheilt. Der Kaufpreis ist mit einem viertel am 1. Januar 1873 und mit einem viertel am 1. Januar 1874 zu entrichten, und kann der Rest nach 10 Jahrn stehen bleiben ohne daß der- selbe von der Stadt kündbar ist. Der Kaufpreis ist vom Tage des An- tritts an mit 5 % zu verzinsen. Abschlagszahlungen sind dem Ankäufer gestattet.

a. u. s.