Band 45: Eintrag vom  12. Mai 1841 (Nr. 143)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht der Vorstellung mehrer hiesiger Einwohner vom 12. dieses Monats, und in Berücksichtigung, daß die unterm 21. April courant festgestellten Modificationen über den Weidgang der Kühe bei manchem der Viehbesitzer eine längere Vorbereitung auf diese Änderung wünschenswerth machen mögen, beschloß der Stadtrath, die Ausführung der gedachten Maaßregel erst mit dem Jahre 1842 eintreten zu lassen, wonach also der Weidgang gegen die bisherige Gebühr von zwei Thalern von jeder Kuh in diesem Jahre noch Statt finden wird.

A. u. s.