Band 56: Eintrag vom  04. März 1872 (Nr. 428 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2/ Liegezeit der mit Gütern zum Aus- und Einladen im hiesigen Hafen verkehrenden Schiffe

Es liegt ein Antrag der hiesigen Handelskammer um Erlaß einer Verordnung über die Liegezeit der mit Gütern im hiesigen Erft-Hafen verkehrenden Schiffe vor. - Die Nothwendigkeit einer solchen Ver- ordnung wird anerkannt, und daher der von der Handelskammer vorgelegte Entwurf der Verordnung einer Kommission bestehend aus den Stadtverordneten Busch und Rosellen zur Vorberathung übergeben

a. u. s.

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