Es liegt ein Antrag der hiesigen Handelskammer um Erlaß einer Verordnung über die Liegezeit der mit Gütern im hiesigen Erft-Hafen verkehrenden Schiffe vor. - Die Nothwendigkeit einer solchen Ver- ordnung wird anerkannt, und daher der von der Handelskammer vorgelegte Entwurf der Verordnung einer Kommission bestehend aus den Stadtverordneten Busch und Rosellen zur Vorberathung übergeben
a. u. s.
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