Der Vorsitzende theilt ein Schreiben der Eichungs-Inspection zu Cöln vom 14. curant und die darin bezogenen einschläglichen Vorschriften in Betreff des künftigen Characters des Eichamts als Gemeinde-EichungsAmt mit, worauf mit Bezug auf die dieserhalb schon früher gefaßten Beschlüsse eine Zusammenfassung derselben den obigen Vorschriften entsprechend vorgenommen wurde dahin lautend:
Die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung des Eichungsamtes sollen aus Gemeindefonds bestritten werden und sämmtliche Normale und Ausrüstungsgegenstände zum bleibenden, auf einen Dritten oder die Mitglieder des Eichungsamtes unter keiner Form übertragbaren Gemeinde-Eigenthum verbleiben. - Die aufkommenden Eichungsgebühren sollen in die Gemeindekasse fließen und im künftigen Jahre im Etat in Einnahme und Ausgabe aufgenommen werden. - Aus diesen Gebühren sind vorab zu bestreiten: 40 Thlr. für den Rechnungsführer, 20 Thlr. für die Gemeinde und 10 Thlr. für das Eichungs-Lokal, sowie die Kosten der neu anzuschaffenden Stempel und der Formulare. Den Ueberschuß soll der Eichmeister beziehen. Das Personal des Eichamts wurde wie folgt gewählt: 1/ zum Vorsitzenden der Stadtverordnete und Inhaber einer mechanischen Fabrik Herr Carl Knapp 2/ zum Eichmeister unter den Bedingungen des Beschlusses vom 10. Juni curant der bisherige Eichungs-Mechaniker Franz Nix 3/ zum Rechnungsführer unter denselben Bedingungen der Stadtrentmeister Herr Mich. Krings.
actum ut supra