Im Anschlusse an den Beschluß vom 27. Mai curant beschließt die Versammlung die Beibehaltung des Aichamtes und wird auf die Proposition des Aichamts-Mechanikers Nix unter folgende
[Nächste Seite] Bedingungen eingegangen: 1/. die Bestellung des jetzigen Aichamts-Mechanikers Nix erfolgt auf Kündigung für ein Jahr, wodurch der mit demselben unterm 25. Februar 1857 abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. 2/ Neben demselben wird ein besonderer Rechnungsführer unter denselben Bedingungen bestellt; 3/ Aus den von dem Aichmeister zu beziehenden Aichgebühren hat derselbe für's Jahr 40 Thlr. für den Rechnungsführer und 20 Thlr. für die Stadt als Entschädigung für Gebrauch der Normale abzugeben, und außerdem die Stempel und Aichscheine zu bezahlen. - Außerdem werden für die von dem Aichmeister zu stellenden nöthigen Lokale 10 Thlr. aus obigen Gebühren berechnet. Der Vorsitzende wird autorisirt demnach Contract abzuschließenactum ut supra